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Ferienwohnug Rheinzabern

Rücktritt

Der Mieter darf jederzeit vom Mietvertrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktritts wird von uns eine Ausfallentschädigung nach folgender Staffelung geltend gemacht:

Rücktritt bis 
30         Tage vor Mietbeginn        10 % des Mietpreises
15 – 30  Tage vor Mietbeginn        30 % des Mietpreises
3  –  15  Tage vor Mietbeginn        60 % des Mietpreises
0 –    3  Tage vor Mietbeginn        90 % des Mietpreises 

Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der das Ferienobjekt in vollem Umfang übernimmt.

Zahlungsweise

Der Mieter hat innerhalb von 14 Tagen ab Abschluss des Mietvertrages eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtrechnungsbetrages zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zu entrichten. Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlungen vom Mietvertrag zurückzutreten.

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