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Ferienwohnug Rheinzabern


Nutzungsregeln der Ferienwohnung

Eine Aufnahme erfolgt nur mittels eines Gastaufnahmevertrages, der von beiden Partnern zu unterzeichnen ist. Die folgenden Nutzungsregeln sind Bestandteil unseres gegenseitig geschlossenen Vertrages.

Zusätzliche Gäste, die nicht im Gastaufnahmevertrag vermerkt sind, dürfen nur mit unserer Zustimmung die Ferienwohnung nutzen.  

Wir bitten Sie, das Inventar der Ferienwohnung pfleglich zu behandeln und notwendige täglichen Reinigungsarbeiten selbst durchzuführen.

Sollte einmal etwas zerbrechen oder defekt sein, so bitte wir Sie, dieses umgehend uns mitzuteilen, damit es ersetzt oder repariert werden kann.

Im Interesse eines verständnisvollen und guten Zusammenlebens unter einem Dach, erwarten wir gegenseitige Rücksichtnahme.

Beim Verlassen der Wohnung, vor allem in der Winterzeit, schließen Sie bitte alle Fenster und Türen. Vermeiden Sie bitte gleichzeitig zu „Lüften“ und zu „Heizen“.  

Wir bitten Sie, im gegenseitigen Interesse, die Regeln für die Nutzung der Ferienwohnung zu beachten,
da ein Nichtbeachten zu einer vorzeitigen Aufhebung des Gastaufnahmevertrages führt.

Nach Vereinbarung und Abstimmung wechseln wir Bettwäsche und Handtücher und kontrollieren unser FEWO auf Defekte und Missstände.

Als Vermieter ist uns im Notfall der Zugang zur FEWO jederzeit gestattet, und weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir
bei „unangemessenem Verhalten“ unser „Hausrechte“ anwenden werden.

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